Impfempfehlung für Säuglinge gegen RS-Virus

Impfempfehlung für Kinder gegen RS-Virus


Prophylaxe vor der ersten RSV-Saison


Zum Schutz vor dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) für alle Neugeborenen und Säuglinge eine prophylaktische Gabe des Arzneimittels mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Beyfortus) als Einmaldosis. Er bietet einen sofortigen Schutz gegen RSV-Erkrankungen, der laut STIKO bei zeitgerechter Gabe über die gesamte erste RSV-Saison schützt.

Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollen Nirsevimab möglichst im Herbst vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison (Oktober bis März) erhalten. Neugeborene, die während der RSV-Saison geboren werden, sollen Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt bekommen. Eine versäumte Nirsevimab-Gabe soll innerhalb der ersten RSV-Saison schnellstmöglich nachgeholt werden.

Die Empfehlung zur Prophylaxe mit Nirsevimab betrifft insbesondere Neugeborene und Säuglinge mit bekannten Risikofaktoren für eine schwere RSV-Infektion, zum Beispiel Frühgeburtlichkeit oder schwere Herzfehler.

 

  • Informationen zur RSV Prophylaxe erhalten Sie hier:

https://shop.bzga.de/pdf/62200654.pdf und

https://www.impfen-info.de/impfempfehlungen/fuer-kinder-0-12-jahre/rsv-prophylaxe/

 

Bitte kontaktieren Sie und wenn Sie für Ihr Kind eine Immunisierung gegen RSV möchten. Am besten schicken Sie uns eine Nachricht über unsere Praxis App. Bitte geben Sie dabei das aktuelle Gewicht Ihres Kindes an. Bringen Sie zum Impftermin bitte (falls vorhanden) das Impfbuch und die Versicherungskarte mit.


Die Kostenübernahme ist für alle Kinder, die ab dem 1.4. 2024 geboren sind gesichert. Ältere Kinder bis maximal zum 2. Geburtstag können in Ausnahmefällen geimpft werden. Das gilt insbesondere für Kinder mit Risiken wie Frühgeburtlichkeit oder Herzfehler.


Für Kinder über 2 Jahre ist die Impfung nicht zugelassen und auch nicht notwendig.